Umgang mit Gesundheitsdaten
Blogtipp: Tipps zum Umgang mit Gesundheitsdaten im Studio

Zu den Gesundheitsdaten zählen alle Angaben, die den Gesundheitszustand einer Person betreffen. Die DSGVO bezeichnet diese als „besondere Kategorien von personenbezogenen Daten“. Als solche müssen die Gesundheitsdaten besonders geschützt werden. Da bedeutet auch, dass du von jedem deiner Mitglieder eine extra Einwilligung brauchen, damit du diese Daten verarbeiten darfst.
Neugierig geworden?
Im Blog von Rechtsanwältin Julia Ruch erfährst du mehr zum Thema: DSGVO: Vorsicht im Umgang mit Gesundheitsdaten.
Quelle: Julia Ruch/aktivkanzlei
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